Die Digitalisierung des Dienstleistungs- und Informationsangebots vieler deutscher Kommunen ist auf einem guten Weg – das Niveau ist jedoch „insgesamt nicht zufriedenstellend“, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag des Eigentümerverbandes die Internetauftritte der 100 einwohnergrößten Städte in Deutschland detailliert geprüft.
Ergebnisse: Angebot überall ausbaufähig
Geprüft wurden die sieben Themenbereiche Bürger- und Unternehmerservice, Bauen, Wohnen, Mobilität & Verkehr, Familie & Freizeit sowie die Responsivität der Online-Dienstleistungen. Berlin erreicht mit nur 71,6 von möglichen 100 Punkten den ersten Platz, auf dem letzten Platz landet Gera mit 33,1 Punkten. Haus und Grund Präsident Kai Warnecke fordert mehr Zusammenarbeit zwischen den Städten, vor allem, um Steuergelder zu sparen: „Eine Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung und ein Personalausweis ist in Köln der gleiche wie in Augsburg“. Viele Angebote seien zudem nicht bürgerorientiert und nur schwer auffindbar.
Gewinner und Verlierer der Studie
Gewinner 1. Berlin |
Verlierer 96. Düren |
Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen
Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr […]
Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.