Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starteten zum 24.11. das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.
Ziel der Förderung
Mit dem Zuschuss möchte die Bundesregierung Privatpersonen dazu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, erhalten Antragsteller 900 Euro pro Ladepunkt – verfügt die geplante Ladestation über zwei oder mehr Ladepunkte, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der für den Ladevorgang genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z. B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden. Zudem müssen die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen und der Antrag muss vor Bestellung der Ladestation (z. B. Wallbox) gestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Mieter, Eigentümer und Vermieter), Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Im KfW Zuschussportal sind alle geförderten Ladestationen aufgelistet.
Aktueller Betriebskostenspiegel für Deutschland
Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2023 in Deutschland durchschnittlich 2,51 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Das geht aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund (DMB) vorgelegt hat, hervor. Damit stiegen die durchschnittlichen Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent, allein bei den Heiz- und Warmwasserkosten um 18 Prozent. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten […]
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Jeder Dritte wohnt in Gemeinde mit Mietpreisbremse
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