Nachdem im Jahr 2017 die Heizkosten zum vierten Mal in Folge gesunken sind, kündigt sich für 2018 eine Trendumkehr an. Die Klimaschutzziele wurden jedoch verfehlt. Dies ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Grundlage der Daten des Energiedienstleisters ista Deutschland GmbH.
Energieverbrauch stagniert
Ein Grund für die Trendumkehr sind die gestiegenen Preise für Heizöl. Mit einer gewissen Verzögerung werden sich diese in den Energiekosten der Haushalte widerspiegeln.
Der große Verlierer bleibt allerdings der Klimaschutz: Der Energieverbrauch stagniert auf dem Niveau von 2010. Um das anfängliche Ziel der Bundesregierung für 2020 bei Mehrfamilienhäusern zu erreichen, müsste der Verbrauch um 16,5 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand sinken. „Die gute Nachricht ist, dass die Mieter weniger für das Heizen ausgeben mussten“, kommentiert Thomas Zinnöcker, CEO von ista, die Studie. „Die schlechte Nachricht ist, dass beim Klimaschutz keine Fortschritte erzielt wurden. Wir müssen als Gesellschaft lernen, noch wesentlich effizienter mit Energie umzugehen. Beim Heizen kann jeder Einzelne von uns einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“
Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen
Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr […]
Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.