36 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke müssen neu bewertet werden. Hierzu müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Doch gerade mal 18 Prozent der Eigentümer haben dies bis jetzt erledigt – die Frist endet in sieben Wochen.
Abgabequote sehr gering
Für die Neuberechnung der reformierten Grundsteuer müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung einreichen. Bisher sind jedoch lediglich 6,2 Millionen Formulare online eingereicht worden, weitere 584.000 Erklärungen gingen in Papierform ein, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Somit haben erst knapp 18 Prozent der Eigentümer eine Erklärung abgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Regelung im Jahre 2018 für verfassungswidrig. Bis zum Ende des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem aktuellen Stand berechnet. Dann greifen neue Berechnungsmethoden. Da die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden ist, gilt die Reform als eine der größten Steuerreformen der vergangenen Jahrzehnte.
Probleme mit „Elster“, Fristverlängerung möglich
Seit dem 1. Juli können die Erklärungen über die Steuerplattform „Elster“ eingereicht werden. Die Plattform war jedoch Mitte Juli vorrübergehend nicht erreichbar – bereits hier forderten einige Verbände und Landespolitiker eine Fristverlängerung. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schloss eine Fristverlängerung nicht aus; eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte nun, die Länder müssen diese Entscheidung treffen und dass es „sinnvoll“ wäre, wenn diese sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.
Jeder Dritte wohnt in Gemeinde mit Mietpreisbremse
26,2 Millionen Menschen leben in Gemeinden mit Mietpreisbremse – das entspricht fast einem Drittel der Bevölkerung. Einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge gilt das Instrument derzeit in 415 Gemeinden in Deutschland. Die Bevölkerungszahlen basieren auf dem Zensus 2022.
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Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer und -Eigentümerinnen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.
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Die Heizkosten werden laut dem aktuellen Heizspiegel 2024 auch in diesem Jahr weiter sinken – mit Ausnahme von Fernwärme, wo ein deutlicher Kostenanstieg erwartet wird. Doch wie viele Wohnungen sind von diesen steigenden Fernwärmekosten betroffen? Eine GeoMap-Analyse hat 1,5 Millionen Wohnungsangebote in den zehn größten deutschen Städten zwischen 2021 und dem dritten Quartal 2024. untersucht.