Bundesdatenschutzbeauftragte erklären, dass das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Grund für die Verwirrung war eine Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“.
Hintergrund: Mieter beschwert sich über Klingelschild
Ein Mieter der österreichischen Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“ beschwerte sich über den angebrachten Namen auf seinem Klingelschild, da er darin einen Verstoß gegen die DSGVO sah. Aus diesem Grund möchte die Wohnungsbaugesellschaft bis Ende 2018 bei allen 200.000 Wohnungen die Namen auf den Klingelschildern durch Nummern ersetzen. Dieser Fall sorgte auch in Deutschland für Unsicherheit und Verwirrung.
Klingelschilder sind kein Anwendungsbereich der DSGVO
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) schreibt in einer Mitteilung klar: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig“. Weiter heißt es: „Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar“. Namen auf den Klingelschildern sind demnach kein Anwendungsbereich der DSGVO. Nur in besonderen Fällen hätten Mieter ein Widerspruchsrecht.
Aktueller Betriebskostenspiegel für Deutschland
Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2023 in Deutschland durchschnittlich 2,51 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Das geht aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund (DMB) vorgelegt hat, hervor. Damit stiegen die durchschnittlichen Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent, allein bei den Heiz- und Warmwasserkosten um 18 Prozent. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten […]
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Jeder Dritte wohnt in Gemeinde mit Mietpreisbremse
26,2 Millionen Menschen leben in Gemeinden mit Mietpreisbremse – das entspricht fast einem Drittel der Bevölkerung. Einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge gilt das Instrument derzeit in 415 Gemeinden in Deutschland. Die Bevölkerungszahlen basieren auf dem Zensus 2022.