Aktuell sind die Auswirkungen auf den Immobilienhandel deutlich spürbar – hier sind sich die meisten Branchenexperten einig. Während die einen jedoch das Ende des Immobilienbooms befürchten, sind sich andere sicher, dass sich der Markt schnell erholen wird.
Immobilie verkaufen in Corona-Zeiten?
Private Immobilienverkäufer haben es gerade nicht leicht: Vielerorts werden weniger Besichtigungen durchgeführt und Käufer sind aus wirtschaftlichen Gründen beunruhigt. Dies kann zu einer längeren Vermarktungsdauer führen. Doch Eigentümer, die einen Verkauf planen, können diese Zeit sinnvoll nutzen: Erste Immobilienbewertungen durchführen lassen, das Gespräch mit Maklern suchen, Exposés erstellen lassen und auch kleinere Schönheitsreparaturen durchführen.
Ist ein Immobilienkauf jetzt sinnvoll?
Ob ein Immobilienkauf jetzt sinnvoll ist, muss jeder Käufer nach seiner individuellen wirtschaftlichen Situation entscheiden. Eine leicht positive Nachricht gibt es: Zinsen sollten auf dem niedrigen Niveau bleiben und somit können Interessenten weiterhin günstige Kredite abschließen. Ein Anstieg wird nicht erwartet. Kaufinteressenten können sich mit ihren Anliegen und Bedenken an ihren Makler wenden, um sich über das Für und Wider beraten zu lassen.
Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen
Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr […]
Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.